Mitglieder

Bienenu.e

Willkommen.e

Du bist jetzt im Bereich für unsere Mitglieder. Wir hoffen, dass du dort alle relevanten Informationen findest. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen Sie es uns bitte wissen!

Erstens gibt es solche, die sich auf die Weiterbildung beziehenEine Liste der Supervisorinnen und Supervisoren, die bereit sind, Präsenz- oder Online-Gruppen zu eröffnen, sowie der Seniorassistentinnen und -assistenten, die unter den von der SETI festgelegten Bedingungen Supervision geben können.

Es gibt mehrere Regionalgruppen, die sich in unterschiedlicher Häufigkeit in der ganzen Schweiz treffen, entweder als Präsenztreffen oder als Zoomtreffen. Sie sind die von unserer Vereinigung unterstützt werden, und die Teilnahme an ihren Treffen, kann unter bestimmten Bedingungen als Fortbildung anerkannt werden. Wir laden dich ein, dich mit demjenigen in deiner Nähe in Verbindung zu setzen, damit du die Praktiker/innen in deiner Region kennenlernen kannst!

Aktive Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Sichtbarkeit durch eine persönliche Seite in unserem Verzeichnis der Schweizer PraktikerInnen zu erhöhen. Wir ermutigen dich, dein Foto hochzuladen, die verschiedenen Felder auszufüllen und vor allem darauf zu achten, dass die Informationen aktuell bleiben! Dieses Video wird dich daran erinnern, wie du darauf zugreifen kannst, falls du es jemals tun solltest.

Als Mitglied kannst du verschiedene Versicherungen zu sehr günstigen Konditionen nutzen. Nimm dir Zeit, um sie zu entdecken!

Für diejenigen unter Ihnen, die als Assistent/in tätig sind, haben wir die EASE-Richtlinien und das Logbuch bereitgestellt, in dem Sie alle Fortbildungen und Supervisionen, an denen Sie teilnehmen, auflisten müssen.

Schließlich möchten wir dich daran erinnern, dass du in unserem Shop Flyer zu einem Vorzugspreis kaufen kannst.

Wenn du Fragen oder Kommentare hast, zögere nicht, an vorstand@se-ch.com zu schreiben.

Fortbildungen & Richtlinien

Als aktives Mitglied des Vereins SE-CH hast du dich verpflichtet, das Niveau deiner beruflichen Praxis als Somatic Experiencing Practitioner durch regelmässige Weiterbildung aufrecht zu erhalten. Pro Jahr sind 20 volle Stunden Weiterbildung erforderlich. Die Weiterbildung kann aus folgenden Elementen bestehen:

  • SE-Fortbildungen im In- und Ausland, die von SETI-anerkannten Instituten (Somatic Experiencing Trauma Institut) angeboten oder von Lehrkräften durchgeführt werden, die auf der Referentenliste des Zentrums für interne Ökologie stehen.
  • Proben und Assistenzen bei anerkannten SE-Formationen
  • Supervisionen in SE, die von SETI-anerkannten Supervisoren durchgeführt werden
  • Kurse von Lehrpersonen, die ihre Ausbildung in SE vor mindestens 5 Jahren abgeschlossen haben, ihre Weiterbildungen gegenüber der SE Schweiz nachweisen können und SE in ihren Unterricht einbezogen haben.
  • von der SE Schweiz organisierte Intervisionen, die von Referenten begleitet werden, die ihr Diplom seit mindestens drei Jahren erworben und ihre Fortbildungen wie oben beschrieben nachgewiesen haben.

 

Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, die Bescheinigungen über die besuchten Weiterbildungen bis spätestens Ende Januar des Folgejahres einzureichen. Französischsprachige Mitglieder können dies per E-Mail tun an therese.cuttelod@me.com. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erhältst du eine Bescheinigung, in der die Anzahl der geleisteten Stunden aufgeführt ist. Wenn du mehr als die geforderten 20 Stunden absolviert hast, können diese auf das nächste Jahr übertragen werden.

 

Auszug aus der GV vom 15. November 2013

1. Allgemeines
Die Richtlinien für die Weiterbildung der SE-Schweiz haben zum Ziel, die Qualität der beruflichen Tätigkeit in SE zu erhalten und weiterzuentwickeln. Weiterbildung wird im weiteren Sinne als Bemühen um eine Erweiterung der eigenen therapeutischen Handlungskompetenz verstanden. Die Richtlinien legen fest, welche Fortbildungen jährlich vorgelegt werden müssen, um die Präsenz auf der Liste der praktizierenden Therapeuten in SE auf der Website www.se-ch.com um ein Jahr zu verlängern.
2. Umfang der Weiterbildung
Die Mitglieder von SE-Schweiz sind verpflichtet, pro Jahr 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren (60 min pro Stunde).
Wenn ein Mitglied in einem Jahr mehr als 20 Stunden Weiterbildung absolviert, wird die Anzahl der zusätzlichen Stunden auf das nächste Jahr übertragen. Eine Übertragung auf spätere Jahre ist nicht möglich.
Wenn ein Mitglied in einem Jahr weniger als 20 Stunden Weiterbildung vorweisen kann, muss es im nächsten Jahr alle fehlenden Stunden zusätzlich zu den jährlich erforderlichen Stunden nachholen.
Ab dem 8. Jahr nach der Zertifizierung können maximal 8 Stunden der vorgeschriebenen 20 Stunden Weiterbildung außerhalb des spezifischen Bereichs der SE stattfinden.
3. Inhalt der Weiterbildung hinzufügen
Wir erkennen alle FC an, die von einer Lehrkraft mit SE-Hintergrund gegeben werden, sowie die Teilnahme an Veranstaltungen mit Peter A. Levine wie die Trauma-Tage in Zürich oder das Bildungsfestival in Weggis. Werden anerkannt:
– SE-Fortbildungen im In- und Ausland, die von SETI-anerkannten Instituten (Somatic Experiencing Trauma Institut) angeboten oder von Lehrkräften durchgeführt werden, die auf der Referentenliste des Zentrums für Innere Ökologie stehen.
– Wiederholung und Assistenz von anerkannten SE-Ausbildungen
– Supervisionen in SE, die von SETI-anerkannten Supervisoren durchgeführt werden
– Kurse von Lehrpersonen, die ihre Ausbildung in SE vor mindestens 5 Jahren abgeschlossen haben, ihre Weiterbildungen gegenüber der SE Schweiz nachweisen können und SE in ihren Unterricht einbezogen haben.
– von der SE Schweiz organisierte Intervisionen, die von Referentinnen und Referenten begleitet werden, die ihr Diplom seit mindestens drei Jahren erworben und ihre Fortbildungen wie oben beschrieben nachgewiesen haben.
4. Kommission für Weiterbildung
Die Kommission wird vom Ausschuss ernannt und besteht aus einer Kontaktperson, die dem Ausschuss angehört, und mindestens einer Person als Prüfer für die Weiterbildung. Die Kommission ist für die Durchführung der Weiterbildungskontrolle verantwortlich.
5. Rechtfertigung der Weiterbildung
Die Mitglieder senden der SE-Schweiz bis zum 31. Dezember die Nachweise ihrer Weiterbildungen mit Kopien der Kursbestätigungen, Diplome und Zertifikate.
Auf diesen Dokumenten muss stehen:
– den Namen des Teilnehmers
– Name und Unterschrift der Lehrkraft
– Name und Unterschrift des Organisators
– das Thema des Kurses und die Anzahl der Stunden à 60 Min.
– das Datum und den Ort der Veranstaltung
6. Kontrolle der Weiterbildung
Die Weiterbildungskommission der SE-Schweiz kontrolliert den Inhalt und die Richtigkeit der Nachweise.
Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass einzelne Stunden aus formalen oder inhaltlichen Gründen nicht angerechnet werden können, müssen die fehlenden Stunden im Folgejahr nachgeholt werden, zusätzlich zu den für das laufende Jahr beantragten Stunden, die bei der Einsendung der Belege für das Folgejahr vorgelegt werden.
Die SE-Schweiz teilt dem Mitglied in der Regel per E-Mail, in Ausnahmefällen per Brief, mit, ob die Bedingungen für die Weiterbildung im vergangenen Jahr erfüllt wurden oder nicht. Nach der Zustimmung per E-Mail des betroffenen Mitglieds ist die SE-Schweiz berechtigt, die per E-Mail versandten Bescheinigungen zu vernichten. Bei einem Austausch per Post werden die Bescheinigungen an das betreffende Mitglied zurückgeschickt.
Wenn das Mitglied mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann es innerhalb von 60 Tagen bei der Weiterbildungskommission eine erneute Prüfung seiner Unterlagen beantragen.
7. Nichteinhaltung der Pflicht zur Weiterbildung
Wenn die Bedingungen für den Nachweis der Fortbildung nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung nicht oder nur teilweise erfüllt sind oder die Fortbildung nicht den Anforderungen der Fortbildungsrichtlinien der SE-CH entspricht, wird der Eintrag in der Liste der SE-Praktizierenden auf www.se-ch.com gelöscht.
8. Wiederaufnahme in die Liste der Praktizierenden
Wenn die Fortbildungspflicht während 5 oder mehr Jahren nicht erfüllt wird, ist der Nachweis von 30 Stunden fachspezifischer Fortbildung in SE innerhalb von 2 Jahren (Empfehlung: Wiederholung der Einführung) notwendig, um wieder in die Liste der Praktiker aufgenommen zu werden.
9. Fortbildungspflicht für Mitglieder, die mehreren Berufsverbänden angehören
Ein aktives Mitglied des Verbandes von SE-Schweiz ist nicht von den Bedingungen der SE-Fortbildung befreit, auch wenn es einem oder mehreren anderen Berufsverbänden angehört.
10. Fristverlängerung oder Befreiung von der Weiterbildung
Wenn ein Mitglied nicht in der Lage ist, die Fortbildungsstunden fristgerecht nachzuweisen, muss zwei Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Fortbildungsnachweise ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung oder ggf. Befreiung von der Fortbildungspflicht an die SE-Schweiz gestellt werden. Eine Befreiung von der Weiterbildung wird nur bei wichtigen Gründen oder in besonderen Fällen (z. B. lange, schwere Krankheit, Schwangerschaft) gewährt. Sie wird für höchstens ein Jahr gewährt.
11. Beschwerden
Eine Beschwerde kann innerhalb von 30 Tagen nach einem Entscheid bezüglich der Weiterbildungspflicht an die Weiterbildungskommission gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Entscheidung endgültig.
12. Inkrafttreten
Die Weiterbildungsrichtlinien treten mit ihrer Annahme an der GV vom 15.11.2013 und rückwirkend ab dem 01.07.2013 in Kraft.

Supervisionen

Stundenabrechnung für Supervisionen
  • 1 Stunde Einzelunterricht entspricht 1 Stunde Supervision
  • 1 Stunde mit 2 bis 4 Personen entspricht einer 3/4 Stunde Supervision
  • 1 Stunde mit 5 bis 12 Personen entspricht einer 1/2 Stunde Supervision
  • 1 Stunde mit 13 oder mehr Personen entspricht 20 Minuten / 3 Stunden entspricht 1 Stunde Supervision
Gruppensupervisionen in Präsenzform
Emmanuelle Rosa / Bruno Leroux

078 85110 30, Emmanuelle(at)espace-solame.ch
Preis: 70.- bis 140.- / 3 Stunden, je nach Teilnehmerzahl
Espace Solâme, Rue Pré-du Marché 48, 1004 Lausanne
Gruppe von mindestens 6 Personen, maximal 12 Personen

Beat Eichl und Nelli Eichl-Goetschel

079 336 57 14, beat.eichl(at)ggaweb.ch
Kosten von 540.- geteilt durch die Anzahl der Teilnehmenden
Praxis von Markus Fischer, Wartstrasse 3, 1. Stock, 8400 Winterthur (direkt neben dem Bahnhof Winterthur)

Barbara Frick / Helen Prisi

041 410 03 84, barbarafrick(at)gmx.ch
Kosten für jeden 150.- / Gruppe von 6 bis 10 Teilnehmern
Praxis für innere Kohärenz, Barbara Frick, Löwenstrasse 6, 6004 Luzern

Paki Heisserer

044 218 80 80, info@traumahealing.ch
Tarif 150.-
Zentrum für Innere Ökologie, Zwinglistrasse 21, 8004 Zürich

Nicole Münch / Anja Weiss

044 462 66 33, stimme-se(at)nicolemuench.ch
Tarif halber Tag 150.- / ganzer Tag 300.-
Bäckeranlage Quartierzentrum Aussersihl, Hohlstrasse 67, 8004 Zürich

Rachporn Sangkasaad Taal

+31 6 127 257 57 psychotraumatologie(at)gmail.com
15.30-18.30 Uhr; Preis 150.
Anmeldung per E-Mail: psychotraumatologie (at)
Gemeinschaftsraum in Hofstrasse 55, 8032 Zürich

Doris Wehrli

044 252 03 61, psy@doriswehrli.ch

Online-Gruppensupervision

Marianne Bachmann
044 720 44 68, bachmannzeb(at)bluewin.ch
Alexa Haberthür
062 205 15 44, alexa.haberthuer(at)hin.ch
Margrit Hauser
031 972 15 80, hauser.margrit(at)bluewin.ch
Daniel von Orelli
077 469 36 81, dan.deorelli(at)gmail.com
Silvia Wieser-Alder
044 422 66 87, siwial(at)icloud.com

Liste der Senior Assistants* (CH)

Höhere Ebene 1

Einzelsitzungen, Einzelsupervision und Gruppensupervision (bis zu 12 Personen), zu zweit
Barbara Frick, Löwenstrasse 6, CH-6004 Luzern, 041 410 03 84, barbarafrick(at)gmx.ch
Bruno Leroux, Chemin de Serves 32,1228 Plan-les-Ouates, 0033 6 20 43 20 47, br.leroux(at)hotmail.fr
Nicole Münch, Vordere Püntacherstrasse 5, CH-8712 Stäfa, 044 462 66 33, stimme-se(at)nicolemuench.ch
Marika Rosko, Zähringerstrasse 9, 6003 Luzern, 079 354 97 76 marikarosko(at)bluewin.ch
Emmanuelle Rosa, Rue du Pré-du-Marché 48, CH-1004 Lausanne, 078 85110 30, emmanuelle@espace-solame.ch
Anja Weiss, Dorfstrasse 64a, D-21365 Adendorf, 0049 413 2212360, anja-weiss(at)gmx.de

Höhere Ebene 2

Einzelsitzungen, Einzelsupervision und Gruppensupervision (bis zu 12 Personen), allein
Marianne Bachmann, Alte Landstr. 89, CH-8800 Thalwil, 044 720 44 68, bachmannzeb(at) bluewin.ch
Beat Eichl, Wartstrasse 3, CH-8400 Winterthur, 079 336 57 14, beat.eichl(at)ggaweb.ch
Nelli Eichl-Goetschel, Tumigerstrasse 71, 8606 Greifensee, 044 941 08 21 / 079 7171 01 84
Erika Grieder, Schwengirain 1, CH-4438 Langenbruck, 062 390 13 70, erikagrieder(at)bluewin.ch
Alexa Haberthür, Ringstrasse 30, 4600 Olten, freitags: Ausstellungsstrasse 39, 8005 Zürich, 062 205 15 41, alexa.haberthuer(at)hin.ch
Margrit Hauser, Seelandstrasse 14, 3095 Spiegel bei Bern, 079 702 99 24 / 031 972 15 80, hauser.margrit(at)bluewin.ch
Catarina Nessi, Cabinet Valnat, Rue du Collège 18, 1800 Vevey, 079 480 22 00, catnessi(at)bluewin.ch
Helen Prisi, Hagmattstrasse15, CH-4600 Olten, 062 212 26 17, hprisi(at)gmx.ch
Daniel von Orelli, Unterer Rheinweg 30, 4057 Basel; Piazzetta Capitani 10, 6600 Locarno, 077 469 36 81, dan.deorelli(at)gmail.com
Doris Wehrli, Niederdorfstrasse 20, CH-8001 Zürich, 044 252 03 61, psy(at)doriswehrli.ch
Silvia Wiesner Alder, Höhenweg 2, 8032 Zürich, 044 422 66 87, siwial(at)icloud.com
Hilary Witt, Alpenstrasse 1, CH-6004 Luzern, 041 240 78 78, hwitt(at)akulu.ch

Regionale Gruppen

Der Verein SE-CH hilft Praktikern, sich zu vernetzen, indem er die Aktivitäten der Regionalgruppen unterstützt.
Die derzeit aktiven Gruppen sind :
Basel
Bern / Biel / Freiburg
Chur / Graubünden
Luzern / Zentralschweiz
St. St. Gallen/ Ostschweiz: ein Mittwoch alle 2 Monate; Martinsbruggstrasse 2, 9016 St. Gallen. Gallen; Anmeldung bei Gabrielle Gern: g.gern(at)bluewin.ch
Westschweiz: pro Zoom und in Lausanne; Anmeldung bei Laurence de Vargas: grouperomandSE@gmail.com
Winterthur/ Nordschweiz
Zürich

Versicherungen

Auf Wunsch einiger Mitglieder hat SE Schweiz eine Palette von wesentlich günstigeren Versicherungsangeboten zusammengestellt. Du profitierst davon durch deine Mitgliedschaft bei SE Schweiz.
Mit solution + benefit haben wir ein spezialisiertes Unternehmen gefunden, das Versicherungslösungen auch für andere Verbände im Gesundheitsbereich anbietet. So können wir von einem größeren Kollektiv profitieren.

Versicherungen:

Berufshaftpflichtversicherung:
Schützt dich bei Sach- oder Personenschäden gegenüber Dritten, die von dir oder durch den allgemeinen Betrieb der Praxis verursacht werden.

Versicherung von Tagegeldern:

Überbrückt eine Einkommenslücke bei Krankheit oder Unfall, bis andere Versicherungen (wie die IV und die Pensionskasse) einspringen.

Pensionskasse:

Die steuerlich günstigste finanzielle Vorsorge für das Alter sowie Risikoleistungen bei Invalidität und für die Hinterbliebenen.

Rechtsschutz:

Unterstützt und vertritt dich im Falle eines Rechtsstreits.

Sachversicherung:
Wahlweise als Privatperson oder Firmeninhaber. Schütze deine Praxis vor den Folgen von Feuer, Wasser und Feuchtigkeit.

Krankenversicherung:

Die EGK bietet 20% Rabatt auf die Versicherung für die ganze Familie.

 

Versicherungsangebot / Informationsflyer (PDF)

Anmeldung Berufshaftpflichtversicherung (ONLINE)

 

FÜR Assistenten/innen

Die Europäische Gesellschaft für Somatic Experiencing (EASE) hat Richtlinien für Assistenten, Trainings und Einführungskurse herausgegeben. Außerdem hat sie ein „Assistentenregister“ entwickelt, in dem alle Assistenten (für Einführungskurse und Schulungen) sowie die Post Advanced aufgeführt sind, die befugt sind, Stunden für Einzelsitzungen und Supervision zu erteilen und zu unterschreiben.
Bisher gibt es diese Richtlinien und das „Assistentenregister“ nur auf Englisch, aber es ist geplant, sie zu übersetzen.

Guidelines für Somatic Experiencing (SE) in Europa (PDF)

LOG-Assistent (PDF)